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XI.
Die Gesetzfluth ').
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Au dem Revolutionären unserer Zeit gehörte auch dieFluch von Verordnungen und Gesetzen, die wir erelebt haben. Da gab es alle Tage neue, und niankonnte vor Gesetzen, wie vor Bäumen den Wald,das Recht nicht mehr sehen. Das ist ein gar bö,ses Ding. Wer kann in einer solchen Gesetzfluchdie Gesetze behalten und wissen? Kein Wunder,daß die Gesetze einander oft widersprachen, und daßdie Beamten gar häufig, selbst den durch ihre eigeneHand gegangenen, oder von ihnen erlassenen Verfügun»gen entgegen handelten.
Man hielt die Gesetzgebung für ein gar leichtesDing, wozu sich jeder berufen wähnte. Aber nichtsist schwerer, als eine gute Gesetzgebung. Und dochist der Schlüssel zn ihr so einfach; er besteht nähm,lich eben in der Einfachheit, und diese Einfachheitberuhet vornehmlich auf einer Grundlage, der lGrundlage des natürlichen Menschenverstandes, desnatürlichen Rechts, wovon tief in jedes MenschenJnncrm ein ziemlich sicher leitendes Gefühl liegt;
') Geschrieben im Sept. iSlZ.