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enthält unter neun Abtheilungen zz7 Parapraphenauf 9 gedruckten Bogen, und außerdem vier Bei-lagen.
Viel Vortreffliches enthält dieser Entwurf. Nachdem Durchlesen desselben drängte sich mir aber dieFrage auf:
Was gehört in eine Vcrfassungs Urkunde?Vielleicht kann die Antwort sehr kurz seyn:
nur das Organische, die Feststellung der Rechte desRegenten und der Rezierten an und für stch undgegen einander in Beziehung auf die Staatsgesell-schaft, und, für die einzelnen Zweige der Vermal,tung, höchstens einfache Hquptgruudsätze als Grund,töne.
Alles Uebrige gehört in die Gesetzgebung. Jene, dieVcrfassuugsurkunde, befaßt sich bloß mit den wcsent,lichcn staatsrechtlichen Verhältnissen, sie ist für Jahr,hunderte, und Abänderungen darin sind immer mitmehr oder weniger Schwierigkeiten verknüpft; sie istVertrag. Die Verwaltung in allen ihren Zweigen,besonders die ins Einzelne gehende, ist dagegen nichtso abgegränzt, ja die Zeit selbst kann öftere Abändc,rungcn und Verbesserungen nöthig machen; hier hilftdie Gesetzgebung von Zeit zu Zeit nach, und dashält weniger schwer.
Eine gute Verfassungsurkunde ist daher ihrer Na,tur nach auf eine» nicht großen Umfang beschränkt.