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Zeitgegenstände : Kleine Beyträge über Staatsverfassung und Staatsverwaltung
Entstehung
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be» drey ständischen Collegien der Schluß, durchUebereinstimmung zwcijcr, erleichtert wiro.

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Man hat gesagt, der Antheil der Landstandschaftan Kriegs-Beschluß sei) unnörhig, indem in demRecht der SteuerverwiUigung das Mittel liege, Krie,ge abzuwenden. Aber richtig ist das nicht. Dennwenn der Regent den Krieg erklär lhat, wird die St-u-erverwilligung eine unausweichliche Nothwendigkeir.Bcy Vcrthcidigungskriegcn ist das in der Ordnung,aber wahrlich nicht ben Angriffs.- vnd Eroberungskrie-gen. Des Menschen Blut und Leben, und die Ge-fahr für sein ganzes Vermögen ist mehr, als ein ge,ringercr Theil des letzter» an Steuern. Soll diesergeringe Theil seines Vermögens Gegenstand für dieEinstimmung des Volks seyn, und nicht jenes seinAlles? Das wäre doch eine große Folrewidrigkeit!Und allgemein einverstanden ist man doch, belehrtdurch die Geschichte aller Zeiten und insbesondere un-serer unglücksvollen Zeit, daß Eroberungskriege überdaS eigene und die übrigen Länder, über die Mensch,beit, das schrecklichste Elend verbreiten, und daß da,her alle edele und weise Manschen, die Kraft dazu,ben göttlichen Beruf auf sich haben, jenes Elend nachKräften abzuwenden. Ein vorzügliches Mittel dazuliegt in dem Gesetze, daß der Regent ohne Zustim,knutig seines Volkes, oder der dasselbe vertretenden