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Zeitgegenstände : Kleine Beyträge über Staatsverfassung und Staatsverwaltung
Entstehung
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ge zu knüpfen; denn diese altern Verfassungen enthal,ten gewöhnlich einen Abdruck jener Eigenthümlichkcr-ten, und geben einen Fingerzeig von dem, was nachdem Geiste und den Eigcnthümlichkcitcii der Nationfür sie pasit. Man darf da meist nur weiter ausbil-den, vervollständigen und berichtigen. Solche Verfas-jungen finden bann auch leichter Vciffall und Eingang."

Man hört jetzt so häufig die Aeußcrung alsGrundsatz aufstellen:

Die Verfassung muß sich von selbst machen, wie inEngland.

Aber wie hat sie sich da gemacht? Durch Revolutionneu, und davor wolle uns in Deutschland Gort be-wahren. Nein, besser ist's, eine z.itgemäße Verfas-sung mit Ruhe und Umsicht machen. Uno dazu istkein Zeitpunkt angemessener, als der ggen'värlige;alle Theile haben gelernt, alle fihnen sich nach festerGesetzlichkeit und nach Ruhe.

Auch ist bev dem Von - selbst-machen" noch zuerinnern: in welcher Vollkommenheit hat sie sich dennin England gemacht, und wie erhält sie sich? Daßdie englische Verfassung fthr wichtige, für das öffent-liche Wohl sehr nachtheilige Mängel habe, das stellendie verständigen Engländer selbst nicht in Abrede, unddas findet vornehmlich der Ausländer, der ihre Ver-fassung unparthevisch und gründlich studirt. Die amE