Reine von allen meinen Schriften ist mir vom Verlegerbesser bezahlt worden, als diese. Ich nahm für dasponorarium lauter Bücher und kein baares Geld.
Im Jahr wurde ich durch den am
. . . . erfolgten Tod meiner Schwiegermuttergenötigt, einen neuen schweren Prozeß mitmeinem Schwager zu führen. Meine Schwieger-mutter hatte im Jahr vor ihrem Tode eine höchstnachteilige und ungerechte Disposition, wie esmit der Lrbteilung gehalten werden sollte, gericht-lich gemacht. Sie starb, ohne dieselbe zu wider-rufen, obgleich in ihrer letzten schweren Krankheitich ihr die treuesten Dienste leistete, wodurch sie zwareinige Male zur Reue ihres Verfahrens bewogenwurde, aber doch dieselbe nicht widerrufen durfte,weil sie sich vor ihrem Sohn fürchtete, bei welchemsie im pause war. Sie hatte demselben schon imJahr vorher die Paushaltung und den Laden ab-getreten, alles auf eine mir höchst nachteilige Art.Im Jahr t?8g verglich ich mich gütlich mit meinemSchwager um meiner häuslichen Ruhe willen.
In den Iahren t?»?, ^788 und be-
mühte ich mich, meinen Sohn zu dem medizinischenStudium auf die Akademie vorzubereiten, welcherauch zu meiner innigsten Freude dazu große Lustund ungemeinen Fleiß bezeugte. Des Sommerssuchte ich ihm die Rräuterkunde beizubringen undvom perbste an bis ins Frühjahr unterrichteteich ihn in der Anatomie, pharmacie und Pathologie;
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