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Versuch über den Geist und den Einfluß der Reformation Luthers
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624
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624 Kleine Berichtigungen.

S. 114. Note Z. 4. Baron Firmian: Graf vonFirmian.

S. 11z. Note Z. 6. von unten: „an das Cardinal»collcginm ergangene Bulle" — richtiger: an einigeKatholische Fürsten ergangene Brcven.

S. 12a. Note. „Bulle in caenn Qomirn — iüio vonPaul V. verfaßt, und durch Urban VIII. bekannt gemacht. "Als Verfasser dieser verschrieenen Fluchbulle wird von denGeschichtsschreibern bald dieser, bald jener Papst genannt, undkann eigentlich keiner genannt werden. Die Sacke liegt nochimmer im Dunkel, und selbst die bekannte „Pragmatische Ge-schichte der Bulle In Cöna Domini (1769 in vier Theilen, 4.von le B rct) har vieles, nur nickt den Urspung derselben, insLicht gesetzt; denn was sie, wie im Borbeigchn, Th. II. S.151. davon sagt, ist fast gar nichts. Wer noch am unterrich-tetstcn davon gesprochen hat, war selbst ein Papst. BenedictXIV. beweiset, daß die zu Rom am grünen Donnerstage üb-liche Feierlichkeit schon zu Bonifacius des VIII. Zeit, also vordem I. 1294. eingeführt gewesen seyn müsse. ?rc>sporitü-irck. I.aiubertiwi cle t'o5lis ?. I. 0. rgk.) Aber seit derCostnitzer Kirchenversammlung ließ jeder Papst diese Bulleaufs neue unter seinem Namen, mit neuen Ausätzen und Ab-änderungen, bekannt machen; und so ist dieselbe mir dem Zu-wachse der Ketzer und Antipapisten, mit der Schwächung desAnsehns der Päpste in der Katholischen Kirche selbst, an Flü-chen und Verdammungen immer reichhaltiger geworden. Undda die Bullen dieser Art, welche Pius V., Paul V., Ur-ban VIII. u. a. ausgefertigt haben, von dieser Seite sich be-sonders auszeichnen, so wird bald dieser, bald jener, als Ver-fasser der Bulle überhaupt augeführt.

Da diese Bulle den Rechten der Staatsgewalt so abbrü-chig, daher fast in keinem Staate, angenommen ist, und nurallein im Päpstischen Gebiete Gesetzkrast hat, da die Französi-schen Parlamente diejenigen Bischöfe, welche sie eigenmächtigeinführen wollten, und diejenigen Rechtsgelehrten, welche Wis-senschaft von ihr nahmen, sogar angeklagt und bestraft haben;so könnte es wunderbar, und fast unglaublich scheinen, (wasder Berf. S. 12g. anführt) daß diese Bulle selbst in eini-gen Provinzen Frankreichs ein Gesetz gewesen sey.Allein ihr ganzes Ansehn bestand darin, daß sie in der Kathe-dralkirche zu Perpignan, und in der Diöcese des Bischofsdaselbst am grünen Donnerstage abgelesen ward. AberGültigkeit hatte sie i» diesem Theile des Reichs eben so we-nig, als in irgend einem andern, und die Unschicklichkeit die-ser Ablesung schrieb sich aus der Zeit her, da diese Gegenden,welche erst im Pyrenäischen Frieden an Frankreich gekommen