der europäischen Staaten. 265
mcinschaftliche Sache mit den Fürsien für die Frei-heit; und dadurch entsieht ein enger zusammengezo-genes Band; eine Gemeinschaft von Interesse undHandlung zwischen dem Oberhaupte und den Untcr-thanen. Beide Theile werden auf immer eben sowohl von der übermäßigen und lastigen Herrschaftder Clerisei, als von dem für ganz Europa so langeAeit peinvollen Ringen, zwischen den Päpsten undden Kapsern darüber: wem von ihnen die Obergewaltbleiben solle? befreit. Die gesellschaftliche Ordnungwird geregelter und vervollkommct sich. Die öster-reichische Macht wird in gehörigen Granzen beschränkt;Frankreichs Macht erhebt sich und bietet jener dieSpitze, man fangt an, die Nothwendigkcit dauer-hafter Bündnisse zu fühlen; die politischen KörperEuropa's bilden ein eng zusammen verschränktesEleichgcwichtösystem, ein regelmäßiges organisirtesGanzes, von dem man vorher noch nicht einmaleinen Begriff gehabt hatte. Staaten, wie Schwedenund die Türkey, die bis dahin kaum für die andernDaseyn hatten, erhalten eine Wichtigkeit und einenRang in diesem Systeme. Einige, zum ExcmpclHolland, entstehen aus dieser großen Erschütterung