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II. Degering.
Symon aus diesem Geschlechte von seinem Verwandten, dem Edel-herrn Adam von Berge, einen Hof in Raesfeld, welcher nach demNamen des Großvaters des Verkäufers, Rabodo von Berge, derRabodinghof im Volksmunde benannt war, mit allen Rechten undGerechtigkeiten, besonders dem Burgerichte. Der Verkäufer be-tont dabei ausdrücklich, dass Hof und Gericht bis zum Datumdes Verkaufes freies Eigentum seiner Familie gewesen sei, und ver-pflichtet sich, das jederzeit mit dem Zeugnis von 25 Rittern gegenjedermann, besonders aber gegen den Bischof von Münster zu er-härten. Offenbar hatte also der Bischof den Versuch gemacht,die Lehnsherrlichkeit über das Gut für sich in Anspruch zu nehmen.Hof und Geschlecht, das ihn neu bezog, gaben nun ihren altenNamen auf und nannten sich von da an nach dem Namen desKirchspiels ’, in welchem der Hof belegen war. Diese Namens-änderung wird uns bereits durch eine Urkunde vom Jahre 1265 2bezeugt, in welcher sich die Witwe des obengenannten Symon’svon Gemen, Sophia, als 'relicta nobilis viri domini Symonis de Ras-velde’ bezeichnet. Symon muß zu der Zeit des Gutskaufes undder Namensänderung bereits ziemlich bei Jahren gewesen sein,denn einerseits kommt er bereits 1237 als Zeuge in einer Ur-kunde 3 vor und andererseits hinterliess er bei seinem Tode 1265bereits verheiratete Kinder. Einen Sohn erkennen wir in dem alsZeuge in einer Urkunde von 1264/65 4 auftretenden 'Alexanderde Razfelde’. In derselben Urkunde fungiert auch ein Schwager
vinz Westfalen. Inventare 1. 2 Borken [späterhin zitiert als Invcntare . . .]Gemen, Schloss N. 51). v. Landsberg wollte auf Grund der Urkunde von125ö (Westf. Urkundenbuch. Bd. 3. No. 599), in welcher Symon bniles dictusde Gemene’ genannt wird, annehmen, dass der Kauf und die Namensän-derung bereits früher, vor 1256, stattgefunden habe, doch berechtigt die ganzgewöhnliche und häufige Namensform 'dictus de Gemene’ durchaus nichtzu einem solchen Schluss, zumal Symon auch späterhin schlichtweg nochSymon de Gemene in Urkunden von 1256, 1260 u. 1262 (s. Westf. Urkun-denbueh. Bd. 3. No. 603. 667 u. 705) genannt wird.
0 In einer undatierten Urkunde d. 13. Jalirli. Westf. UrkundenbuekBd. 3 Add. No. 114 wird Raesfeld (Rasvelde) als eine der 'paroehiarum adcomiaiam Burken pertineneium’ aufgeführt.
s ) Lacomblet: Niederrhein. Urkundenbuch. Bd. 2. No. 553.
3 ) Westf. Urkundenbuch. Bd. 3. No. 337.
4 ) Westf. Urkundenbuch. Bd. 3. No. 736.