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durch Abschießen seitens der Nachbarn an den Seen und Flüssen sehrabgenommen habe, könne deshalb nur einige schicken. Am 22. März 1592verlangt der Markgraf abermals Reiher. Der Markgraf stellte dieseBitten immer in der höflichsten und willfährigsten Weise, er unterschriebsich immer selbst und versicherte den Herren von Crailsheim seinerGunst und sonderlichen Gnade.
Am 29. März 1593 verlangte der Castner Heinrich Seyfridt zuWerdeck im Namen des Markgrafen mehrere Reiher absteigen zu dürfen.Als Sebastian von Crailsheim darauf erwiderte, daß dies zurZeit unmöglich sei, weil durch das Aufstöbern der Reiher die ganze seitHunderten von Jahren bestehende Reiherhalde zerstört und verlassen werdenkönne, kam am 21. Mast 1593 der Castner zu Gerabronn HeinrichSeyfridt nebst dem Wildmeister Wolf Blümlein und dem Fälkner Barthelnach Morstein vor das Tor und meldete, falls die Junker von Crails-heim (Hans und Sebastian) das Abnehmen von Reihern verweigertensei ihnen befohlen, dies mit Gewalt zu tun. Da Sebastian von Crails-heim auf Reisen war und Hans erklärte, er könne allein keine Erlaubniserteilen, indem Sebastian der halbe Teil der Reiherhalde gehöre, kam derWildmeister Wolf Blümlein am 24. Mai 1593 abermals vor das Tor mitdemselben Ansinnen unter Vorweis eines Schreibens des Grafen Wilhelmvon Mansfeld im Namen des Markgrafen geschrieben, worin stand, fallsder Edelmann zu Morstein dem Fälkner Barthel das Absteigen vonReihern verbiete, sollen sie sich stark genug mit Leuten bewehren, um mitdem Reiherabsteigen ungehindert fortfahren zu können. Als Sebastianvon Crailsheim auf seinem Rechte bestand und sich erbötig machte,später dem Markgrafen einige Reiher zu schicken, kamen am 26. Mai 1593der markgräflich brandenburgische Castner zu Gerabronn Heinrich Seyfridtneben dem Wildmeister Wolf Blümlein und dem Falkner Barthel samt90 wohlbewehrten Mannen mit Büchsen, Spießen, Wehren und anderemin des Sebastian und Hans von Crailsheims Reihergestande, zu-nächst des festen Hauses Morstein liegend, fielen daselbst in der Frühezwischen 5 und 6 Uhr gewalttätig ein und nahmen bei 30 junge Reiher(nicht inbegriffen, was sonst an jungen Reihern verwüstet worden) ausden Nestern.
Im folgenden Jahre fand abermals ein derartiger unrechtmäßigerEinfall in die Morsteincr Reiherhalde statt, wie aus dem nachfolgenden,eigenhändigen Bericht Sebastians von Crailsheim über den Einfallin die Morsteincr Reiherhalde am 5. und 6. Juni 1594 hervorgeht:
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