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1 (1905) Abschnitt 1 - 3
Entstehung
Seite
69
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stein, Feilitzsch, Geuder, Giech, Guttenberg, Künsberg, Reizenstein, Rotenhan,Schaumberg, Seckendorfs, Stetten, Thann, Thüngen, Waldenfels :c.

Das Haupt der Ganerbschaft war der Burggraf oder Pfleger.Den Burgfrieden mußte jeder Teilnehmer beschwören; derselbe enthieltdie Bedingungen der Aufnahme und die Rechte und Pflichten der Teil-nehmer. Solche Burgfrieden wurden 1493 und 1531 geschlossen. Jähr-lich mußten sämtliche Ganerben um Michaeli zusammenkommen. DerAnteil jedes Teilhabers war auf 200 Gulden festgesetzt.

Außer dem Schlosse Rotenberg gehörten der Ganerbschaft noch58 Ortschaften mit fünf Pfarreien. Lehensherr war der König vonBöhmen. Die Einnahmen der Ganerbschaft bestanden aus Grundzins,Frohnzins, Handlohn, Gülte, Gattergeld, Jägergeld, Lehengeld, Heugeld,Fastnachtshühnern :c. Die Verwaltungskosten waren durch die großeAnzahl von Beamten und Dienstleuten sehr hoch.

Nach der Schlacht am Weißen Berge wurde die Oberpfalz, wozuauch das Schloß Rotenberg gehörte, dem Kurfürsten Maximilian verliehen.Als der Kurfürst 1629 die Huldigung der Ganerben verlangte und dieselbeverweigert wurde, verlangte er unter bestimmten Bedingungen die Oesf-nung der Burg Rotenberg, die schließlich durch einen Vertrag erfolgte,wodurch die Rechte der Ganerben sehr beschränkt wurden und die Machtdes Burggrafen zu einem Schatten heruntergedrückt wurde. Deshalbwurde 1662 die Ganerbschaft um 100 000 Gulden an Kurbayern verkauft.

Die Ganerbschaft, welche t 478—1662 bestand, brachte der beteiligtenRitterschaft sicherlich manche Vorteile, konnte aber wegen der ungünstigenLage am südlichsten Ende des reichsritterschaftlichen Gebietes, auch wegender schwierigen Vcrteidigungsverhältnisse und wegen der geringen Ein-träglichkeit der Besitzungen der Reichsritterschaft nicht das erhoffte Ansehenund die erwünschte Macht geben. (Näheres siehe Jahresbericht des hist.Vereines von Mittelfranken, 1845, S. 65 ff.)