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Anregungen für philosophisch-wissenschaftliche Forschung und dichterische Begeisterung
Entstehung
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556
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Rechte und Verbindlichkeiten der Einen gegendie Andern setzen einen schon bestehenden bürgerli-chen Znstand (unter jenen Einen und Andern) voraus.Der Kontrakt besieht in Errhcilnng von Rechtenund zugleich in Auflegung von Verbindlichkeiten,mechselsweise unter den Kontrahenten. Der Kontraktsetzt also voraus: Den Begriff von Recht und Ver-bindlichkeit, daher den Begriff vom bürgerlichenZustande. Da aber nur bereits schon im bür-gerlichen Znstande befindliche Individuen denBegriff des bürgerlichen Zustandes fassen können;so wird schon das Seyn im bürgerlichen Zu-stande bei Jenen vorausgesetzt, bei denen ein Kon-trakt möglich werden soll.

Eine außerhalb des bürgerlichen Verbandeslebende Anzahl von Individuen dadurch in den mo-narchisch-bürgerlichen Verband treten lassen, daß jeneAnzahl von Individuen mit einem als Oberhaupterwählten Individuo einen Kontrakt schließen möchte,dieß heißt eben so viel, als annehmen: Daß einZustand durch ein Ereignis; eintretenmöchte, welches jenen Zustand schon vor-aussetzte. Die zum Glaubensartikel gewordene