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internationalen Vertrage, der dem Schriftsteller dasEigcnthums- und Übcrsetzungsrccht seiner im Aus-land veröffentlichten Werke sicherte, sondern ein Bun-dcsbcschluss vom 5. Juli 1832 hatte obendrein ver-fügt, dass keine im Ausland in deutscher Spracheerschienene, weniger als zwanzig Bogen betragendeDruckschrift politischen Inhalts in einem deutschenBundesstaat ohne vorgängigc Erlaubnis der Regie-rung zugelassen und verkauft werden dürfe.— Ande-rerseits nahmen die Censnrhindcrnissc damals vonJahr zu Jahr einen immer bedrohlicheren Charakteran, bis durch Wolfgang Mcnzcl's Dcnunciationjener Bundcsbcschluss v. 10. Decembcr 1835 ver-anlasst ward, der mit den Schriften des sogenannten„jungen Deutschlands" sammtliche Werke HeinrichHcine's in Acht und Bann that, und seinem Ver-leger gar ein Verbot seines ganzen Verlages inmehren Bundesstaaten zuzog. Ein Buch Heine'smit dem Gcsammttitcl: „Über Deutschland" wärejedenfalls eher von der Ccnsur und den fortschritts-feindlichen Regierungen unterdrückt worden, als einebunt durcheinander gewürfelte Anzahl philosophischer,kunst- und litcraturgcschichtlichcr oder novellistischerFragmente, wie „der Salon" sie enthielt. DassHeine übrigens auch diese bruchstückwcis veröffent-lichten Partien seines Werkes von der Ccnsurschere