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sogenannten Reitersiegeln, wo Reiter in ganzer Figur zuPferde abgebildet wurden.
Die Dienste der Reitknechte beschränkten sich seitdemdarauf, den Gebietern beim Aufsteigen die Bügel zu halten;und es war sehr bezeichnend für den Hochmuth des Elerus,daß Papste, Erzbischöffe u. dergl. so begierig nach der Ehretrachteten, sich durch Könige und Fürsten in dieser Weisebedienen zu lassen").
Wie übrigens in dem vorigen Aufsatze daS Sattel-tragen als eine frühere empfindliche Strafe für Ritter undReiter erwähnt worden ist, so haben wir hier des nochweit schmerzlicheren Stcigriemenlaufens als einerneueren Züchtigung dieser Art zu gedenken. Diese Strafe,welche gegen das Ende des sicbenzehnten Jahrhundertszuerst in Gebrauch gekommen zu sein scheint, bestand ur-sprünglich darin, daß ein dazu vcrurtheiltcr Reiter ge-zwungen ward, mit entblößtem Rücken und auf der Brustfestgebundenen Händen langsam durch eine Doppelreiheseiner Kameraden zu gehen, welche mit den, vom Sattellosgeschnallten Steigbügelriemen ihm eine bestimmte AnzahlHiebe zulheilten. Allmählig jedoch ward diese Züchtigungdadurch noch empfindlicher gemacht, daß die eisernen Steig-bügel selbst dabei nicht mehr in der Hand behalten wurden,um mit den Riemen zuzuschlagen, sondern daß man häufigbefahl, die Sache umzudrehen, und geradezu mit denEssen selbst zuzuhauen. Letztere Sitte gab aber dieser Be-strafung einen so großen Anstrich von Barbarei, daß sie
'«) Du Gange hat in seinem großen Wörterbuch«, LH. Vk.E. bdl., eine Menge von Beispielen für das Neberhanbnchmendieser hoffüpthigen Sitte gesammelt.