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7 (1797) Vermischte Schriften, Th. 1
Entstehung
Seite
340
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Z40 Wann und wie kann eine Nation

Usber die Einwendungen des Herrn K ^ *

gegen vorstehenden Aussatz.

L.ü'e Frage: Wie und wann mag eine Na-tion ihre Konstitution verändern? bleibt im-mer sehr wichtig; und die Leser dieser Monatsschriftwerden es mir nicht verdenken, daß ich noch einmal dar-auf zurückkomme, nachdem Herr K * * ihnen gegenmeine erste Beantwortung derselben einige Zweifel vorge-legt hat, welche eine Erläuterung erfordern.

Der Hauptinhalt meiner Beantwortung jenerFrage ging dahin: daß eine Nation unter gewissen Um-standen allerdings dazu befugt sei); und auch eben fo,wie jede andre handelnde Gesellschaft, über die ihr ge-meinschaftlich zustehenden Güter disponiren könne. Nur -sey es noch nicht ausgemacht: Wer eigentlich dieNation vorstelle? und was es für Güterseyen, welche ihr gemeinschaftlich zuste-hen? Beide Fragen schienen mir bey der in Frank-reich vorgenommenen Veränderung der Konstitution nichtgenugsam erwogen zu seyn

Meiner

") Gegen den vorstehenden Aufsatz ließ ein auswärtigerGelehrter, welcher den Buchstaben R. zum Unterzeich-nen brauchte, Einwürfe in die Verl. Monatsschrift,Februar -792 Nr. 4 einrücken. Mosers nachher er»folgte Antwort liest man hier. N.

**) Außerdem ist dieser Punkt von den Kanonisten undPublicisten, unter den Rubriken: cle llls guae km»r» nrchore xarre (sazüruch und äs caulis s mchvrimrs

vorv .

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