Ueber das Recht der Menschheit. z2 r
Adel zu erhalten, fleißiger und aufmerksamer auf feineWirthschaft seyn? Und sollten die Strafgesetze welchemit dem Verluste dieser Geldaktie verpönt würden, nicktwirksamer seyn, als diejenigen welche alle Menschenohne Unterschied mit Leib-und Lebensstrafcn bedrohen?Unter tausend Verbrechern giebt es viele, die ihr Lebenfür Nichts achten, und vielleicht nicht Einen der einesolche Geldaktie aufs Spiel gesetzt haben würde.
Ich will hier abbrechen, um Ihnen nicht langerbeschwerlich zu fallen. Vielleicht schicke ich Ihnen näch-stens eine kurze Geschichte des alten Deutschen Landka-tastcrs, oder der dl-uckorum, wozu uns der Herr Grafvon Herzberg vor einiger Zeit einen so schatzbarenBeytrag geliefert hat *); und nehme darin auf einigeandre Einwürfe des Herrn von Clauer Rücksicht, die ichvorerst unberührt gelassen habe.
Durch Herausgabe des Landbuchs von der MarkBrandenburg, welches Kaiser Karl IV Anno >z?;in lateinischer Sprache hatte verfertigen lassen. N.
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