Z 67. Der Erdfolgestreit 160S-IK21.
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Kapitel 14.
Drr Erkfolgestreit.
§ 67. Die Zeit des spamsch-inederländischeiiWaffenstillstandes 1609—1621.
Im Jahre 1546 hattc Kaiser Karl V. dem Herzog Wil-helm bei seiner Heirat mit der österreichischen Prinzessin dasPrivilegium erteilt, daß in Ermangelung männlicher Nachkommendie älteste Tochter zur Nachfolge in seinen Landen berechtigt seinsollte. Die älteste Tochter, Maria Eleonore, war mit Albrccht Fried-rich, Herzog in Preußen vermählt, und ihr waren in dem Ehcvcrtragcvom 14. Dezember 1572 mit unzweideutigen Worten die Lande nachdem Ausgange des männlichen Stammes verschrieben. Wäre siebeim Tode Johann Wilhelms am Leben gewesen, so hätte ein recht-licher Zweifel über die Nachfolge nicht aufkommen können; aber siewar 8 Monate früher gestorben und hinterließ nur Töchter, vondenen die älteste, Anna, mit dem Kurfürsten Johann Sigismund vonBrandenburg vermählt war. Dieser ließ eiligst am 4. April 1609auf dem Schlosse zu Cleve und in mehreren andern Städten desHerzogtums das kurfürstliche Wappen anschlagen, desgleichen denfolgenden Tag in Düsseldorf und andern bcrgischcn Orten, ließ sichhuldigen und schwören und sandte seinen Bruder, den MarkgrafenErnst, zur Behauptung seiner Rechte nach Cleve. Aber gegen ihntrat Philipp Ludwig, Pfalzgraf von Ncnbnrg, der die zweite Tochterdes Herzogs Wilhelm, Anna, zur Frau hattc, mit der Behauptungauf, nach dem Tode Maria Elconorens sei Anna die älteste Tochter;außerdem sei ihr Stamm näher berechtigt, da sie in ihrem SohneWolfgang Wilhelm einen männlichen Nachkommen aufweisen könne;denn in dem Privileg von 1546 hieß es: Die Länder sollten, wo derDöchtcr keine dazumal im Leben wären und aber, wenn einer odermehr ehelich geborene Leibcserben vorhanden wären, alsdann andieselben, seiner Tochter nachgelassene eheliche männliche Leibcserben, so
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