Schätzung von 1452, Erbrcnten. Verpachtung der Stadtgüter. 493
Um 1460 tritt eine neue Farm dcs Ncntcnvcrkauss auf, stattder Leibrenten bic Erbrcnten. Hierzu wird namentlich das Kapitalder toten Hand benutzt. Die für kirchliche Zwecke gestifteten Kapitalienwerden der Stadt geliehen, die dafür ans ewige Zeiten übernimmt,an die Altäre, an die Gilden, an die Kirche selbst eine Rente zu be-zahlen; erst später kommen die Erbrcnten für einzelne Personen auf.
Die indirekten Steuern und auch die Renten der Stadtgütcr,wie der Weiden, Mühlen, Fischereien wurden gewöhnlich verpachtet, nurvon Zeit zu Zeit geschah die Erhebung durch einen von dein Ratdamit Beauftragten, und zwar bei geringeren Beträgen für den drittenoder vierten Pfennig, bei größern für eine bestimmte Summe, etwa10 Gulden. Im Fall der Verpachtung setzte der Rat fest, für welcheSumme zugeschlagen („gelost") werden solle. Da aber dieSache meist in Gegenwart dcs gesamten Rats am Laurcntinstagcvor sich ging, so konnte er auch im Termin noch ans ein geringeresGebot eingehen, und das geschah sehr oft. Wenn die Lust zu bietennachläßt, feuert der Bürgermeister sie an, indem er dazwischen ruft:Den Gulden h/z Quart; nach einigen weiteren Geboten: den Gulden1 Quart, auch wohl noch 2 Quart, das heißt: für jeden Gulden,der weiter geboten wird, erhält der Bieter chz oder 1 Quart Wein.1618 ist für die Wcinaccise 575 Goldguldcn geboten; darauf wirdfür jeden Goldguldcn ^/z Quart ausgesetzt; Gerrit Keller bietet 600Goldguldcn (erhält also 12stz Quart), Evcrt Götzen 625 (also eben-falls 12'/z Quart). Nun wird 1 Quart versprochen; Jan Ticlcnbietet 650 Goldguldcn, Evcrt Götzen 660 (also nochmals 10 Quart);jetzt der Goldgulden 2 Quart; Jan Tielcn bietet 670, Evcrt Götzen680 Goldguldcn. Nun erschallt das entscheidende Blicht darby! Götzenist der letzte Bieter und muß nun abwarten, ob er etwas verdienenwird oder nicht. Jan Ticlcn aber hat 45 Quart rein verdient.In dieser Weise werden die Anwesenden angefeuert nicht bloß bei sohohen Aeeiscn, sondern auch bei ganz kleinen, die nur 2—3 Guldeneinbringen. Der von der Stadt dabei ausgesetzte Wein führt denNamen „Högwin". Bisweilen wird unter die Bcrpachtungs-bcdingnngen aufgenommen, daß der Pächter den „Högwin" zu be-zahlen habe.
Wenn man die Tabellen überblickt, so kann mau allein ausdem Einnahme-Etat ersehen, daß die Stadt von 1350 bis 1520 oder1530 nicht vorwärts gekommen, sondern zurückgegangen ist. Man
st 8t. 5S9 L.