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Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
Entstehung
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Geschenke und Stenern.

wic bci der Huldigung, war auch dies durch das Herkommen zumTeil bestimmt. Erwartet wurden Gaben in Kricgsuötcn undandern schweren Zeiten, bci der Heirat des Fürsten und seinerKinder und jederzeit bci seinem Erscheinen in der Stadt; wic ja auchjede höher stehende Person bei ihrer Ankunft in der Stadt einenWillkommcnstrnnk erhielt und höhere Beamte, namentlich der Drastdes Landes Dinslaken, der in wichtigeren Fällen fast regelmäßig denHerrn vertrat, beim Eintritt ins Amt ein Geschenk wic einensilbernen Becher, ein beinaltes Glas oder ein Faß Wein erhielten.

Zu Stenern dagegen war die Stadt dein clcvischcn Fürstengegenüber durchaus nicht verpflichtet. Darüber findet sich folgendeAufzeichnung im Lagcrbnch: ') nnna 1522, den Sonntag nach Barto-lomen,^) hat der.Herzog Johann den Schultheißen aufgefordert, dieSchätzung, die er im clcvischcn Lande eingerichtet hätte, auch in seinemAmte einzutreiben. Darüber befremdet, hat der Rat sofort eine Ge-sandtschaft an die fürstlichen Räte, die sich damals zu Tanten auf-hielten, geschickt, um die Aufhebung jener Anordnung zu betreiben.Das wurde auch erreicht, indem den Abgeordneten schließlich der Be-scheid gegeben wurde, „dat na dem wy van dem hylgcn Rykc an datlandt van Cleve vcrpandt sint, füllen wy oik der schattingc nnt-schlagen wcscn, ncmlich nnse bürgere bynnen und bnytcn, als Wacn-hcm, Angerhnysen und Dusscrcn."")

Man suchte ängstlich dem vorzubeugen, daß man nicht etwaden übrigen clcvischcn Städten gleich gestellt werde. 1536 stellteJohann III. ein Ncvcrsalc aus nnd versichert, daß ihm von der StadtDuisburg und der Geistlichkeit daselbst die Beiträge an Geld, dieihm zur Bestreitung der bedeutenden Unkosten, so er habe inachenmüssen gegen das aufrührerische und unchristlichc Bornehmen derWiedertäufer nnd Inhaber der Stadt Münster nnd anderer nnchrist-lichcr und verdammter Sekten, gegeben worden seien, keineswegs ansPflicht und Schuldigkeit, sondern ans Gunst gegeben und bewilligtseien. Darum soll ihnen und ihren Nachkommen dasselbe an ihrenalte» Gratien und Freiheiten nicht nachteilig sein, sondern diese sollenbleiben, gleich als wenn jene Steuer nicht gegeben wäre. Z

1538 auf St. Crispin: Tag ") schreibt die Stadt Duisburg andie zu Wesel versammelten Städte des elcvischen Landes: Sic wolleihrem Bunde beitreten und wünsche deshalb Abschrift des von denStädten angenommenen Bündnisses; indes wolle sie, wic ihr auch

y S. 168. ch gz Anglist. ^ ^ Eingesessenen. 81. 191 I.> 25. Oktober.

Aoerduni. Geschichte der Sladt Duisburg. L4