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Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
Entstehung
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Kapitel 12.

Die städtischen Verhältnisse in der zweiten Hälftedes Mittelalters.

§ 65. Verhältnis zu König und Reich.

Much nach der Verpfändung blieb die Stadt in mehrfacherHinsicht in direkten Beziehungen zum Reich.

Zunächst ließ sich die Verpfändung selbst jederzeit durch Zahlungder Summe, für welche die Stadt verpfändet war, aufheben. Dashätte am ersten von der Stadt ausgehen können; und so sind mancheStädte wieder zum Reich zurückgekommen und unmittelbar geworden.Aber es wird sich zeigen, daß Duisburg im Laufe der Zeit immerweniger über die nötigen Geldmittel verfügte. Es konnte aber auchein anderer die Lösung ins Auge fasse»; wie ja die Kölner Erz-bischöfc sich mehrfach die Stadt haben verschreiben lassen. Demgegenüber ließ sich 1362 die Bürgerschaft von Karl IV. die Vergünstignng erteilen, daß sie nur mit ihrem Willen einem andern Pfand-Herrn übergeben werden solle.') Es war aber endlich möglich, daßdie Pfandschaft vom Könige zur Strafe für den elevischen Fürstenoder überhaupt den bisherigen Pfandinhabcr aufgehoben wurde. Auchdas ist thatsächlich eingetreten, indem Sigmund die Stadt demAdolf von Cleve wegen ungerechter Behandlung derselben nahm undseinem Bruder Gerhard übergab.

') 8t. 35 -) Oben S. 306.

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