140 8 23. Die Ilmwallung, die Graben und die Mauern.
scheu, daß >mr mittels einer Ausdieguug der Mauer zwischen demMaricnthor und dem Anfang der Obcrmauerstraßc die Einbeziehungder Marienkirche möglich war. Außerdem kann man nach heute a»der Mnsfeldstraßc sehen, daß die Mauer, welche um das JohanniterHaus herumlief, n»r ans Tuff, also ans dem Material der zweite»Periode, hergestellt ist. Es fragt sich, wann es geschehen ist. Ausdem Jahre 1580 haben wir einen Pertrag der Stadt mit demOrden; U danach übcrgiebt der Orden der Stadt seinen Grashof, deraußerhalb an der Stadtmauer liegt, verpflichtet sich, an seinem dortliegenden Saale Thören und Fenster», die fcldwärts gingen, ge-schlossen zu halten und keine neuen zu eröffnen; nur auf dem nntcrstcukleinen Söller will er drei kleine Fenster behalten; ferner an und aufder Stadtmauer will er keinen neuen Bau errichten. Wenn die Stadtbelagert wird, soll sie in das HanS und Erbe des Ordens Eingangund aus demselben Ausgang nach Bedürfnis haben. Dafür hat die Stadtdas Wachthans, das auf der Stadtmauer gebaut war, vor dem Stalldes Ordens, und die Berechtigung eines Durchgangs durch zwei nutenin dem Stall befindliche Thören, durch welche mau längs der Stadt-mauer zum Wachthans gelangte, aufgegeben. Ein neues Wachthans,das die Stadt an dem Stall auf der Stadtmauer hat bauen lasse»,wird die Stadt so bewahren, daß davon die Gebäude der Ordcns-lcutc ungefährdet bleiben. Endlich sollen die vom Orden vor demJahre 129.') erworbenen Güter von allem Schoß und aller Schätzungfrei bleiben, und zwar soll hiervon eine bestimmte Rente desOrdens betroffen werden. Blau wird hiernach annehmen können,daß ein im Jahre 1295 zwischen der Stadt und dem Orden gc-schlosscncr Vertrag nunmehr abgeändert wurde. Vielleicht ist die Sacheso zu erklären, daß man damals l1295, die Johannitcrgcbäudc inden Stabtbcrcich mit einbezogen, dann zwischen den Johannitergcbändcn, zwischen Haupthaus und Stall, ein Wachthans errichtetund von dem Orden die Erlaubnis zur Benutzung eines Durchgangsdurch den Stall erlangt hatte. Hierauf verzichtet nun 1580 dieStadt, baut ein neues Wachthans außerhalb der Johannilcrgcbändeauf der Stadtmauer, aber an den Stall anschließend und erhält dasRecht, im Belagerungsfallc das Fohannitcrhaus zur Verteidigung mitzu benutzen. Für diese Annahme spricht auch der Umstand, daß imHanptstrom des Rheines 1295 bereits von der Stadt abgelenkt,und die Wasscrmengc in der Gegend des Marienthors geringer gcworden war; infolgedessen war das Oidenshaus von Natur nichtmehr so geschützt, als es vordem gewesen war.
') Lt. 4. 3't^ l.