K IN, Die östliche Grenze gegen Benz und Broich.
dem 16. Jahrhundert erwähnt lverden, konnte der Strom nicht ver-hindert werden, das Wanheimer und Hochselder Ufer immer mehrabzutreiben. Dic vor dem Dcich auf dem lintcn Ufer von Rhcin-hauscn bis Essenberg licgcndcn Weiden waren in bcn zwanzigerJahrcn dicscs Jahrhunderts noch nicht vorhanden,') sic sind erst da-durch entstanden, daß der Strom sein Bett weiter nach der rechtenSeile verlegte. Im Jahre 1867 schätzte man dic Fläche, welche seitder letzten Vermessung im Jahre 1766 abgetrieben war, ans mehrals 166 holländische Morgen.-) Neuerdings ist bekanntlich das ganzeUfer bis zur Esscnbcrger Fähre hin befestigt. — In wie fern dic Ncränderung des Stromlanfs ans die Grenzen Einfluß ausübte, werdenwir in H 16 sehen.
§ 16. Die östliche Grenze gegen Leeg uiiö Lwich.
Nor Alters fand von Zeit z» Zeit eine Grenzbesichtigung statt,ein „Gang über die Grenzfnrchen", ein „Nurgang" oder „Nvirgang",um zu untersuchen, ob die Grenzpfähle, Fnrchenpfähle, „Nurpacll"und Grenzsteine sich noch richtig befänden und auch, um die Kennt-nis der Grenzen lebendig zu erhalte». Darüber sind schon im Mittel-alter Aufzeichnungen gemacht, auch sind alte Kundschaften sowie einzelneThatsachen, die über dic Grenzen und die Ausdehnung des Gebietesbelehren konnten, gesammelt worden. So haben wir im Stadtlager-bnch eine Auszeichnung über einen „Norgank" an der bergischenSeite vom Jahre 1487, sodann über dieselbe Grenze mehrere Nachrichten von der Hand des Panlns Nnrchmann, der von —17,^8Stadtsekrctär war; derselbe hat auch ine Auftrage des Nats eineKnndschaft, die man im Jahre 17,66 von alte» Kenten einzog, eingetragen, die wir für Freunde des altertümlichen Ausdrucks wörtlichhersetzen.
Dic Grcnzbcschreibnng von 1487 lautet alsoN)
Anno domini NE(1(!(DXXXVI I vp Gucdcsdach vnrsnntc Scrvatii dach Episcopi (9. Mai).
Item soc is die schöltet, bnrgermcster, raidt ind gemchnth dicrstat van Dnysborch chn vnrganck gegaen myt onsem gcricht; dickondc, (dic) wen dairaf ghocrt Heft van alden, dic verfnrcn shnt:
6 Mnndlichc Mitteilnng des Prof. Kühnen. -) Bericht des BtagistratSbei Veranlagung der allgemeinen Grundsteuer 18(17ff. n^^nch S. 7.