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Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
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Die Veränderung des Rheinlaufs. 69

hätten immerfort dagegen Widerspruch erhoben; und endlich habe derI König Friedrich ihm aufgetragen, die Sache zu untersuchen und nachH Gebühr zu entscheiden. Er habe also bei geeigneten alten LeutenErkundigungen einziehen lassen und gefunden, daß sie nach dem altenRecht vier Denare vom Schiff zu zahlen haben, wenn sie in den1 Hafen einlaufen, und wenn sie dort ein Schiff belasten, einen Denar;endlich wenn sie mit leeren Schiffen hcrabkvmmcn, vier Denare.^Diesen Zollsatz stelle er also wieder her. Z

Jenen älteren Adalbert hatte Heinrich 1112—1115 gefangengehalten, dann erzwangen die Mainzer seine Freilassung, in denfolgenden Jahren erhob er offenen Krieg gegen den König. Schondamals also waren die Kauftcutc von Duisburg mit bcladcncn undnnbcladcncn Schiffen nach Mainz und weiter hinauf gekommen.

Auch nach dem Rheinausgang hin zu Utrecht finden wir dieDuisburger Schiffer beschwert, und wiederum ist es der Kaiser, derihnen Schutz verleiht, noch dazu unter besonders anerkennenden Worten,indem er sagt:Z Er sei allen den Schutz des Reiches schuldig, be-sonders aber denen, die durch ein engeres Band der Treue und Untcr-thänigkeit mit ihm verknüpft seien. Es möge also jedermann wissen,mit welchem Danke und wie großem Wohlwollen er an die treuenBürger von Duisburg insgesamt denke, die leider allerwärts in allerleiWeise, wie er vernommen, bedrückt würden. So habe sie Gottfried,der Bischof von Utrecht, über Gebühr mit Zoll beschwert. Nach derEntscheidung des Hofes aber erkläre er sie von allem Zoll in derStadt und im ganzen Bistum frei und setze eine Strafe von50 Gulden auf jede Verletzung dieser Erklärung.

Hiernach haben wir eine Urkunde von 1122, durch welche zuUtrecht den Schiffern ein verschiedener Zoll auferlegt wird, je nach-dem sie oberhalb oder unterhalb Duisburgs geladen haben, für Duis-burg selbst aber nichts bestimmt wird/) dahin auszulegen, daß dievon Duisburg ganz frei sind.

Später finden wir bezeugt, H daß die Duisburger auch die Nord-see befuhrcn. 1274 ersucht der Rat der Stadt Duisburg den von Köln,eine Bescheinigung nach England zu richten, daß die 150 Maß Haferund vier Gefäße Stahl, welche den Duisburger Bürgern Heinrichvon Duisburg und Thomas Mutcr von den Engländern währendihres Streites mit den Flandrcrn genommen seien, ganz deren Eigen-tum wären.

0 Lac. I 382. st Lac. I 424. 0 Hchlbanm, Hansisches Urknndenduch I 8.st Eimen u. Eckert', Quellen III x. 63.