Die Jagd auf die wilden Pferde.
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bezeichnete Gerichtsbarkeit. Denn in einem vertrage, welchen Duis-burg im Jahre 1.338 mit dem Herrn van Stecke zu Beck schloßt) -dem Inhaber des Gcrichtsbezirks van Götterswickerhamm, zu deinauch Meidcrich gehörte — wirb bestimmt, baß kein Duisburger,weder ein Bürger nach ein fremder, wegen irgend einer Unthat vordie Gerichte van Beck und Sterkradc sollte gezogen werden, mit Aus-nahme der Förster im Falle von Raub, Brand, Diebstahl, Mordund Schändung. Man begreift wenigstens nicht, warum diese aus-genommen waren, wenn sie ebenso wie andere Duisburger nur derstädtischen Gewalt unterworfen waren. Im Jahre 1397 nach derSchlacht in Clcvcrhamm mußte der Herzog van Berg ans den inclevischcs oder märkisches Gebiet hinübergehenden Wildbann dort ver-zichten, wo er nicht zugleich Gcrichtsherr war.^) Seitdem hatte derHerzog van Berg im Duisburger Walde als einzige Gerechtsame dieHaltung wilder Pferde und die Jagd auf dieselben, während derRat der Stadt die sonstige hohe Jagd ans Hirsche, Rehe, Wildschweineund den Schutz derselben gegen Wölfe in Anspruch nimmt (dieniedere Jagd ans Hasen und andere Tiere war ganz frei).
Aber aus dem Mittelalter erfahren nur nichts mehr, als daß eswilde Pferde gab, und daß sie damals wie später in die Felder einbrachenund die Feldfrüchtc zertraten, und daß die Acckerbesitzcr oder auch dieStadt Hilter anstellten, um die Fluren zu schützen. So schon nachder Stadtrcchnnng von 1365. Erst über die letzten Jahrhundertcliegt ein eingehender Bericht van H. Ferber über das Gestüt derwilden Pferde im Duisburger Walde (s. K 5 n. 32) vor. Nachdiesem höchst interessanten Aufsätze, sowie ferner nach Aktenstückendes hiesigen Archivs können wir folgendes mitteilen.
Wenn auch das Waldgebiet gegen früher sehr verkleinert war,so umfaßte es im Jahre 1736 doch noch zwischen Rhein und Ruhr,van Duisburg bis Natingen 12 Gcmarken mit einem Umkreis van14—15 deutschen Meilen. An der Spitze standen seit 1654 dieHerren van «pee zu Heltarf als Wildförster und Halzgrafcn. Nacheinem Bcrzcichnis von 1750 hatte der Kurfürst von der Pfalz, derHerr der bcrgischen Lande, 261 Stuten, dazu einige berechtigte An-wohner wie der Graf von Spec, der Graf von Hatzfeld und anderenoch 53, so daß im ganzen damals im Walde 314 Stuten liefen,dazu noch 10—12 Hengste.
Zur Erhaltung der Tiere während des Winters waren in jenerZeit 8 Schober gebaut, die mit Heu ans den zum Bezirk gehörigen
0 KI. II 25. -) Lac. III 1031 Aiim.