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2 (1905)
Entstehung
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81. Wilhelm Kruse, Ratmann und Birkrichter in Nykjebing.

zwischen Mutter uud Tochter verbleiben, mithin für jode 300Für den Anteil, welcher der Tochter zufällt, stellt die Mutter derzuständigen Obrigkeit genügende Sicherheit, und falls dieselbe nichtin anderer Weise geleistet wird als dadurch, daß das Erbteil inbarem Golde ausgeliefert wird, um zinstragend belegt zu werden,so erhebt auch die Mutter, so lange die Tochter bei ihr lebt undunter ihrer Aufsicht steht, die obengenannten Zinsen, wogegen dieMutter sich verpflichtet, diese ihre Tochter mit Speise und Kleidungzu unterhalten, sowie auch ihr eine anständige und schicklicheErziehung zuteil werden zu lassen.

Also ist diese Nachlaßteilung unter Aufsicht der Verwandtenin aller freundlichen Einigung beschlossen und zu Ende gebracht.Dies bekräftigen wir zur Urkunde mit unserer Handschrift undSiegel.

Kopenhagen und Nykjobing in Falster den lBten und24sten August 1763.

J. Baerendtz. A. Horstmann. A. T. Sclncffer, Vormund.

Obgleich diese Nachlaßbehandlung dem Uneingeweihten etwassummarisch Vorkommen kann, ist dieselbe doch, nach sach-verständigem Urteil, vollständig korrekt, da es lediglich daraufankam, fostzustellen, wie groß das Erbteil der Tochter sei, und wiedie Mutter dasselbe versichern und verzinsen sollte.

Bald darauf verheiratete sich Marie Elisabeth, nach 3 '/ 2 jährigemWitwenstande, am 14ten September 1763 ') mit dem Pastor LavritsSvogerslov in Stadager. Sie war damals 36 Jahre alt und einerüstige und unternehmende Frau, ihr Bräutigam stand im Beginnseines 53sten Lebensjahres. Herr Lavrits war im Juli 1711 2 ) indem Dorfe Svogerslev geboren, wo seine Eltern Bauersleute waren.Nach erfolgreichem Besuch der Domschule in Roskilde ging er1732 nach Kopenhagen und wurde dort am 2ten August immatri-kuliert. 3 ) Im Jahre 1733 wurde er von seinem früheren RektorSchnabel als Lehrer an der Roskilder Schule angestellt und bliebfast 30 Jahre in dieser Stellung, seit 1748 in der obersten Klasse

') Wiberg: 3, 174. — J ) Nach dem Kirchenbuch, citante Barfod: Falster.Geistl. 1, 143. — 3 ) Univ. Matr. 2, 536.