— ) 80 ( —
Wäre es indessen nicht zweckmäßig, daß alldieses mit deutlichen Worten m der Verfassungs-urkunde gesagt wäre? Wenn einst (und wäre esnach Jahrhunderten) ein Regent oder Ministermit der Staatöeinnahine willkührlich schalten, sichder Verschwendung ergeben, das Mark der Staats-bürger nicht schonen wollte, wenn er dann denStänden des Reichs über die Staatseinnahmeneine Rechnung vorlegte, mit Nachweisung derVerwendung, wenn diese die nicht zweckmäßigeVerwendung zur Sprache brachten, Verbesserungund Abhilfe verlangend -— wenn man die Standeauf die trocknen Worte der Verfassungsurkundehinwiese, und ihnen sagte:
„Die Verfassung schreibe nur Vorlageder Nachweisung über Verwendung der StaatS-einnahme vor, sonst nichts; dem sei Ge-nüge geschehen — auf Weiteres lasse mansich nicht ein "?
Uns scheint, durch den erwähnten Beisatz nurdürfte diesem möglichen Anstände vorgebeugt —jeder Zweifel gehoben— und der möglichenWillkühr Schranke gesetzt werden,