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Die Kraft der Landstände erhielt durch die be-rührten stürmischen Ereignisse neues Leben — Be-willigung der Steuern— Erhebung undVerwaltung derselben— eigne Kasse, diesich aus dem Urb ersehn sse bildete u. s. w.übten die Stande, und Herzog Albrecht, früherNach Eigenwillen allein zu herrschen strebend, sahsich in seiner Gewalt beengt, in die verfassungs-mäßigen Schranken genau gewiesen; erfand aber nun seine Landschaft zu jeder Unter-stützung, zu jeder Förderung des Fürsten undLandes willig und.bereit. ")
§. 20.
Herzog Georg in Landshut gab die Bestäti-gung der Landeöfreiheiten, hielt sie aber nicht; erwar gierig nach Gewalt und Gold, erlaubte sichallerlei wider die Verfassung; er wich aber amEnde der Bcschwerdesührung und der Standhaftig-keit der wackern Stände.
Rudhatr ani <t. O. Seite 284—296 , wo die höchst-merkwürdigen Begebendriten unter Albrecht IV. mei-sterhaft vorgetragen sind.