- )?5( -
Städte) huldigte,, die Münchner den HerzogenErnst und Wilhelm gegen Bestätigung ih-rer Freiheiten.
Gelegcnheitlich der Landcsabtheilungen zwischenden Herzogen theilte sich auch die Landschaft in dieMünchner, Ingolstadt,',', in die obere, und in dieWasserburger; indessen hatte diese Zergliederungkeine Schwächung der Landstandschaft zur Folge,vielmehr sah das I. 1tt()4 alle Land ständevon ganz Baiern versammelt.
§. 15.
Der Landfriede (1389), welcher alle Einigun-gen der Ritter und Städte verbot, das in Deutsch-land übergetragene und verbreitete römische Recht,wirkte nachrheilig auf die landstandische Verfassung;indessen fanden sich mehrfache Mittel zur Abhülfe.Alle Hindernisse wurden besiegt, und die Blumegedieh unter den Dornen noch schöner. ")
*) So Rudhart am a. O. Seite 153'—157.