Gedankenäußerung und Mitteilung ohne grobeVerletzung des Rechtszustandes nicht gehindert,nicht einmal verübelt werden darf.
Wenn die hier folgenden Blatter, als voll-standige Kritik der ganzen Verfassungsurkundenicht betrachtet werden können, noch sollen, so dürf-ten sie doch als Beitrage dazu, in Rücksicht aufland ständische Verfassung anzusehen sein.....Sollte nicht Jedem die Befugnis; zustehen, ja diePflicht aufliegen, was immer seine Erfahrungenund Verhältnisse zulassen, zu solchen Erörterungenbeizutragen, welche die Vervollkommung eines Wer-kes beabsichtigen, dessen einziges Ziel des Vater-landes Ruhe und Glück sein soll — muß?
Maximilian Josephs Absicht für sein Volk istgewiß die beste, die vollendeteste — ist sie aberauch durch die verkündete Urkunde vollkommenerreicht? Darüber ist und muß Jedem das freie,