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Zur Kritik der Verfassungsurkunde des Königreichs Baiern
Entstehung
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Gedankenäußerung und Mitteilung ohne grobeVerletzung des Rechtszustandes nicht gehindert,nicht einmal verübelt werden darf.

Wenn die hier folgenden Blatter, als voll-standige Kritik der ganzen Verfassungsurkundenicht betrachtet werden können, noch sollen, so dürf-ten sie doch als Beitrage dazu, in Rücksicht aufland ständische Verfassung anzusehen sein.....Sollte nicht Jedem die Befugnis; zustehen, ja diePflicht aufliegen, was immer seine Erfahrungenund Verhältnisse zulassen, zu solchen Erörterungenbeizutragen, welche die Vervollkommung eines Wer-kes beabsichtigen, dessen einziges Ziel des Vater-landes Ruhe und Glück sein soll muß?

Maximilian Josephs Absicht für sein Volk istgewiß die beste, die vollendeteste ist sie aberauch durch die verkündete Urkunde vollkommenerreicht? Darüber ist und muß Jedem das freie,