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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
170
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Begebenheiten bis in den November in Paris zurückge-halten. Als dieser zurückkam, hatte sich ein Kampf zwi-schen den Parteien erhoben, der es nicht rathsam machte,das Vcrfaffungswerk früher zu beginnen, als bis dieserKampf geendet sey.

Nachdem der König den 30. Mai 1817 den Staats-rath eingesetzt hatte, erließ er folgende Kabinctsordre andenselben, in welcher die Mitglieder der Kommission er-nannt wurden, welche die Vcrfassungs - Urkunde aus-arbeiten sollten.

Kabinetsordre an den Staatsrath!

„Ich habe in der Verordnung vom 22. Mai 1816 überdie zu bildende Repräsentation des Volks bestimmt, daßeine Kommission in Berlin niedergesetzt werden sollte, dieaus einsichtsvollen Staatsbeamten und Eingesessenen derProvinzen bestände, um sich mit der Organisation derProvinzialständc, der Landesrcpräsentantcn und der Aus-arbcirung einer Verfassungs-Urkunde, nach den in jenerVerordnung aufgestellten Grundsätzen, unter Ihrem, desStaatskanzlcrs Vorsitze, zu beschäftigen.

„Der Krieg, die gänzliche Feststellung des Besitzstan-des, und die Organisation der Verwaltung, haben dieAusführung jener Anordnung bisher verhindert. Da jetztder Staatsrath errichtet ist, so will Ich die zu der gedach-ten Kommission zu bestimmenden Staatsbeamten aus sei-ner Mitte nehmen und dem Staatsrath die ErfüllungMeiner Absicht übertragen. Ich bestimme zur Kommission:

„Sie den Staatskanzlcr, als Vorsitzenden; den Für-sten Radziwill; den General der Infanterie Grafen vonGneisenau; den Staatsminister von Brockhausen; denStaatsminister Frciherrn von Altenstein; den Staats-minister von Beyme; den Staats - und Iustizminister von