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richtshöfe auf demselben Boden wurzelt, nämlich auf derVollkommenheit der Gesetze. Denn die Vollkommen-heit derselben macht es möglich, alle Willkühr auszu-schließen , und Moser bemerkt schon, daß die alten Sach-sen sich viel besser auf die Erhaltung der Freiheit ver-standen, wie wir, weil sie durch die genauen und voll-ständigen Bestimmungen ihrer Wchrgcldsordnungen demRichter gar keinen Raum zur Willkühr gelassen hätten.Von hier ist ihre Gesetzgebung mit ihren Gefolgen (comi-tmnü) nach England gewandert, wo sie noch die Grundlageder Freiheiten des Volks ausmacht, weshalb Montesquieusagte: daß das wahre System, die bürgerlicheFreiheit zu erhalten, in den deutschen Wäl-dern sey gefunden worden.
Die französischen Könige und ihre Minister muß-ten daher, wenn sie Willens waren am Negieren zubleiben, den Staat mit Institutionen regie-ren, da jede Persönlichkeit vorübergehend ist. — Daßsie dieses versäumten, das ist es, was die Revolutionherbeigeführt hat. — Daß diese einen so zerstörendenCharakter annahm, das rührte aber blos daher: daßgroße Massen immer zerstörend wirken, so-bald sie sich außer dem Gesetze bewegen, wasihr Sepn regelt und ordnet.
Wenn man die französische Revolution erklären will,so braucht man seine Zuflucht nicht zu der Voraussetzungzu nehmen, daß damals (im Jahre 4789) besondersgroße Verdorbenheit unter den Menschen geherrschthabe. — In Paris war es damals um nichts sittenloserals zu der Zeit des Cardinals Dubois. Im Gegcnthcilkann man nicht leugnen, daß die Schriften von Vol-taire eine große Bildung der höheren Stände, wie dievon Rousseau, viel Philanthropismus — das Wort hatte