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Rother's Bericht über die Haupt-Verwaltung der preussischen Staatsschulden seit dem Jahre 1820
Entstehung
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Zinsen und Tilgungsfond.

Erste Periode ßO Mill. Thlr. 80 Mill. Thlr. = 140 Mill. Thlr.

Zweite Periode 32| 80 = 112,}

Dritte Periode 1 15 = 56

Zusammen 93} Mill. Thlr. 175 Mill. Thlr. 268.| Mill. Thr.

19.

Lini arische Verzeichnung der Staatsschuldund 8 Mill. Tilgungsfond.

Die Zinsen der Staatsschuld betragen 93} Mill. Thlr.

Der Tilgungsfond beträgt 195 Mill. Thlr. und die Zin-sen mit dem Tilgungsfond betragen 268-2 Mill. Thlr.

"Wennman die Hebegebühre der Staatsschuld zu lOProc.rechnet, so betragen diese ungefähr 27 Mill. Thlr., so dafsalso die ganze Staatsschuld 295} Mill. Thlr. beträgt.

Von 1833 an geht die Staatsschuld in 22 Jahren zuEnde und sie ist 1855 getilgt.

In § 13 hatten wir, dafs die Schuld bei 4 Mill. Thlr.im Jahre 1879 getilgt ist, und sie betrug alsdann 374 Mill. Thlr.

Jetzt ist sie 1S55 getilgt und sie beträgt alsdann 295}Mill.Thlr. Der Unterschied ist also 7S} Mill. Thlr.

1833 13 Mill. Einwohner.

Staatsschuld 175 Mill. Thlr. . . [ '

Baar Geld 70 Mill. Thlr..

Tilgungsfond 3 Mill. Thlr. . . . -

Ziusen 6 MiU. Thlr.. 1

Ich finde es für aufserordentlich vortheilhaft die Staats-schuld liniarisch zu verzeichnen. Man hat dann eine bessere