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Zinsen und Tilgungsfond.
Erste Periode ßO Mill. Thlr. 80 Mill. Thlr. = 140 Mill. Thlr.
Zweite Periode 32| „ „ 80 „ „ = 112,} „ „
Dritte Periode 1 „ „ 15 „ „ = 56 „ „
Zusammen 93} Mill. Thlr. 175 Mill. Thlr. 268.| Mill. Thr.
19.
Lini arische Verzeichnung der Staatsschuldund 8 Mill. Tilgungsfond.
Die Zinsen der Staatsschuld betragen 93} Mill. Thlr.
Der Tilgungsfond beträgt 195 Mill. Thlr. und die Zin-sen mit dem Tilgungsfond betragen 268-2 Mill. Thlr.
"Wennman die Hebegebühre der Staatsschuld zu lOProc.rechnet, so betragen diese ungefähr 27 Mill. Thlr., so dafsalso die ganze Staatsschuld 295} Mill. Thlr. beträgt.
Von 1833 an geht die Staatsschuld in 22 Jahren zuEnde und sie ist 1855 getilgt.
In § 13 hatten wir, dafs die Schuld bei 4 Mill. Thlr.im Jahre 1879 getilgt ist, und sie betrug alsdann 374 Mill. Thlr.
Jetzt ist sie 1S55 getilgt und sie beträgt alsdann 295}Mill.Thlr. Der Unterschied ist also 7S} Mill. Thlr.
1833 13 Mill. Einwohner.
Staatsschuld 175 Mill. Thlr. . . [ ■ ' —
Baar Geld 70 Mill. Thlr..
Tilgungsfond 3 Mill. Thlr. . . . -
Ziusen 6 MiU. Thlr.. 1
Ich finde es für aufserordentlich vortheilhaft die Staats-schuld liniarisch zu verzeichnen. Man hat dann eine bessere