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15.
Herr Hansemanu’s IrrÜiuin in den Schulden vonPreussen und Frankreich.
Herr Hansemann hat in den beiden Auflagen von Preu-ßen und Frankreich gezeigt, dafs im Jahre 1830 die preu-ßische Staatsschuld zu 207 Mill. Thlr., und dafs die franzö-sische 976 Mill. Thlr. wäre.
Diese Staatsschuld steht ganz am Ende des Buches inder zehnten Tabelle, wo Preufsen und FrankreichsStaatslasten in großen Massen geordnet sind.
Dieses ist ein Irrthum.
Das preußische Schulden - Edikt von 1820 gab folgen-des an:
1. Verzinsliche Stattsschuld . . 180 Mill. 091,721 Thlr.
2. Unverz. od. Kassen-Anweisungen 11 „ 242,347 ■»
3. Unter Staaatsgewähr stehende
Provinzialschulden ... 25 „ 914,694 „
Im Ganzen 217 Mill. 247,762 Thlr.
Weil die Schulden im Jahre 1820 noch nicht vollstän-dig geordnet waren, und erst mit dem Jahre 1823 die erstePeriode das Tilgungsfond sollte eintreten, so that dieses nichtsvorausgesetzt, daß man die Staatsschuld bis zum 1. Januar1823 so konnte geordnet sein, dass die Erhebungen des Til-gungsfond wirklich Staat fanden.
In Rothers Bericht sieht man, daß die Hebung um596,796 Thlr. müsse vermehrt werden, weil theils das Sil-bergeld einen andern Werth hat und noch anderer Umstän-de wegen, so daß also diese 217 Mill. 248,762 Thlr. zu217 Mill. 845,558 Thlr. erhöht werden, so dafs mandiese Zahl für richtig halten kann.