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Bei dieser Annahme haben wir dasselbe, was im Jahr1830 in der hieinen Schrift gesagt ist: Ueber die Tilgungder Staatsschuld von Freu Isen.
Jetzt ist sie freilich gleich 100-
Erste Periode von 1833 bis 1S34-
Im Jahre 1833 war die Staatsschuld 175 Mill. Thr.
Mit dem Jahre 1833 bleibt derZinsI'ufs und Tilgungsfondderselbe, nemlicli 6 Mill. Zinsen und 4 Mill. Tilgungsfond.Die 4 Mill. sind in Papier.
Die Zinsen betragen also im Jahrzehnt 00 Mill., und derTilgungsfond 40 Mill. Also 100 Mill. zusammen.
Die Staatsschuld beträgt also am Ende vondiesem Zeitraum 135 Mill. Thr.
Zweite Periode von 1843 bis 1853.
Mit dem Jahre 1843 sind 135 Mill. noch nicht bezahlt.
Von 1853 ist die Staatsschuld unveränderlich.
Der Tilgungsfond ist derselbe, aber die Zinsen neh-men ab.
Die Zinsen thuen 4^ Mill. Also in 10 Jahren 47§ Mill.und der Tilgungsfond 40 Mill. Das macht 87j Mill.
Die Staatsschuld beträgt am Ende von die-sem Zeitraum 95 Mill.
Dritte Periode von 1853 bis 1863-
Mit dem Jahre 1853 sind 95 Mill. noch nicht bezahlt.
Vom Jahre 1853 bis 1863 ist die Schuld unveränderlich.
Der Tilgungsfond ist derselbe, nämlich 40 Mill., aber dieZinsen nehmen ab.
Also Mill. Thlr., oder in 10 Jahren 32| Mill.
Also Zinsen und Tilgungsfond betragen in diesem Jahr-zehnte 72j Mill. Thlr.