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Rother's Bericht über die Haupt-Verwaltung der preussischen Staatsschulden seit dem Jahre 1820
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dürfnifs, welches eine vollständige Wiederherstellung desStaats zur Sicherung seiner innern und äufsern Stellung er-foderte in seiner ganzen abschreckenden Gröfse hervor.

Der Yeranschlagung fast sämnillichen hieher zu rechnen-den Gegenstände zum Gcldwerlhe, mufsten vielfältige Aufnah-men, Untersuchungen und Unterhandlungen vorausgehen, wel-che die von E. 1(. Majestät anbefohlenen Bcgulirung undAufstellung eines definitiven Staatsschulden-Elats bis zu Endedes Jahres 1819 zu verzögern geeignet waren, während dieunumgängliche Gewährung des Nolhwcndigsten und Dringen-sten hievon nicht abhängig gemacht werden konnte, sondernvielmehr überall , wo es erfoderlich war durch abschlägigeBewilligung Vorkehrung getroffen wird.

Alles dieses sind Worte von Bot her.

10 .

Fortsetzung vom Jahre 1813 bis 1820.

Die Hauptverwaltung der Staatsschulden fährt nun fort1S13 bis 1820 zusammenzustellen, die aber, da es vieleZahlen enthält hier müssen übergangen werden.

In dem Schulden - Edikt vom 17. Januar 1820 wurdenfolgende Schulden angegeben :

Capital. Zinsen.

~Mili ^TMrT 'MmT^ThirT

1. Für die Anleihen im Auslände 35

2. für die alten kurmärkischen

9S2,010

1 799,100

landschaftlichen Obligationen .

3. Für einzelne Schulden auf be-

3

234,891

160,616

sondern 5 erschreibungen . .

4. Für die Bomainen - Pfand-

59S,536

24,836

briefe.

5. Für die Staatsschuldscheine

5

527,245

262,664