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Gesammtbetrage von mehrern Mil).
Thlr. zugetreten waren .... 2 MiJI. 353,(502 Tbl.
Dafs Eure Königl. Majestät beiAllerhöchst Ihrer Thronbesteigungam 16. Nov. 1797 eine Schulden-last von.48 Mill. 054,903 Thl.
vorgefunden haben, von welchen ihren Entstehung noch alsallgemeine Staatsschuld 36 Mill. 027,953 Thlr.provinzielle Staatsschuld 12 „ 026,950 „
hätte angesehen werden müssen; die jedoch auf Centralhassenund Fonds angewiesen, mithin als allgemeine Staatsschuld infolgender Art aufgenommen wurden, nämlich ;
Anleihe im Auslande.10 Mill. 637,171 Thlr.
Schuld im Lande.35 „ 417,732 „
46 Mill. 054,903 Thlr.
wogegen auf Provinzial-Etat und folg-lich als provinzielle Staatsschuld nur 2 Mill. 000,000 Thlr.
48 Mill. 054,903 Thlr.
stehen blieben.
Alles dieses sind Worte von Roth er.
Tilgung der Schuld bis zum Jahre 1806.
Die zur allmähligen Abbürdung dieser Verpflichtungengetroffenen Maafsregeln, namentlich die richtige und pünkt-liche Verwendung der zu diesem Zwecke etatsmäfsig ausge-setzten Tilgungsfonds lassen keinen Zweifel übrig, dafs dieSchuld innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahrengänzlich würde getilgt worden sein, denn es sindnach den vorhandenen Nahrichten in den 9 Jahren von 1798