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Die 0Öffentlichkeit.
Seine Majestät der König haben durch Kabinets - Ordrevom 26. Novbr. 1833 die Oeffcntlichkeit der Künigl. Haupt-verwaltung der Staatsschulden angeordnet.
Herr Rother, der Präsident, der Hauptverwaltung derStaatsschulden, machte solches den J4. Juni 1834 behannt.
Alles mufs öffentlich sein, besonders das Geldwesen desStaates. Dieses sichert den Gläubigern und er kann, wenner will, die Einnahme und Ausgabe des Staates berechnen.
Die Hauptverwaltung der Staatsschulden sind von fol-genden Herrn unterzeichnet worden :
Rother. von Schütze. Eeelitz. Deetz, von Lampreeht.
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Der Schatz von Friedrich dein Grossen.
In der franzüsichen Enzyclopedio wird in dem Artikel:finance de prusse die jährliche Summe des Haushaltsetats zu46 Mill. Thlr. angegeben.
Aus diesem Werke habe ich es in der Schrift: Preu-
fsens Geldhaushalt und neues Steuersystem, Leip-zig 1820 dargestellt.
Es steht Seite 276, und es ist dabei angemerkt, dafs esin einem Ruche steht, was 1200 Fr. kostet.