Am Jahre 1823 nahm die Abtragung der Staatsschuld ihrenAnfang, so wie dieses der König in seinem Dekret vom 17.Januar 1820 festgetzt hatte.
Die Staatsschuld betrug 191 Mill. Thlr., und die Pro-vinzialschulden betrugen 26 Mill. Thlr., so dafs sie also bei-sammen 217 Mill. Thlr. betrugen.
Im Jahre 1823 im Monat März standen die Slaatsschuld-scheine zu 70 pCt., und wenn man damals 152 Mill. Thlr.baar Geld gehabt hätte, so hätte man die 217 Mill. Thlr.kaufen können.
Weil wir immer Frieden hatten, so sind die Papierender Staatsschuld immer in die Höhe gegangen, und jetzt ste-hen sie zu 100 bis 101 pCt.
So habe ich bei 6000 Thlr. Staatsschuldscheine, die ichim Jahr 1S23 zu 73 pCt. kaufte, 1620 Thlr. Yortlieil gehabt.Denn ich verkaufte sie im Jahr 1834 zu 100 pCt.
Rother hat nun seinen Bericht über die Tilgung derStaatschulden gemacht, gerade so, wie ihm das KöniglicheDekret vom 17. Januar 1820 vorschreibt.
Nach ihm sind in 10 Jahren, von 1823 bis 1833, 42 Mill.Thlr. abgetragen worden, und wir sind jetzt noch 175 Mill.Thlr. schuldig.
Die Schuld steht pari, d. h. man mufs 175 Mill. Thlr.baar Geld haben, um diese 175 Mill. Thlr. Papier abzutragen.
Sie stehen also für den Staat schlimmer, als im Jahr1823, wo man mit 152 Mill. Thlr. baar Geld siehätte tilgen können.
W r enn man, wie bisher, etwas über 4 Mill. Thlr. jähr-lich an der Staatsschuld abträgt, so hat man vom Jahr 1833bis 1838 ein und zwanzig Mill. Thlr. abgetragen, und denn