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1 (1836)
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fähr 53 Personen. Die Volksmenge ist also noch im Zunehmen.Und doch blüht hier mehr Wohlstand, als in den innern Rhoden,wo, mit Ausnahme einiger reichen Familien, im Allgemeinen,neben geringerer Vvlkszahl des Landes, viel Dürftigkeit herrscht,und die Lckndereien mit Schulden belastet sind. Armuth eines Volksoder einer Gemeinde entspringt, beim gegenwärtigen Verhältnißder europäischen Menschenmenge zum kulturfähigen Boden desWelttheils, offenbar nicht aus der übergroßen Familieuzahl einesVolks oder einer Gemeinde, sondern aus den Mängeln der Ge-setzgebung und der öffentlichen Einrichtungen. Wo diese den Geistder Nation im Sumpf der Unwissenheit erstickt lassen; wo sie denErwerbsfleiß beschränken oder durch Auflagen ohne Maas zurück-schrecken; wo sie die Rechte der Mehrheit durch Vorrechte derMinderheit verkümmern: werden die fruchtbarsten Gefilde voneiner dünnen und dürftigen Bevölkerung befezt seyn. Wo aber,neben bürgerlicher Freiheit, Aufklärung und Volksbildung am größ-ten sind, schreitet öffentlicher Wohlstand auch am schnellsten vor-wärts und mit dem Wohlstande die Bevölkerung.

Es ist eine merkwürdige Verblendung oder Uuerfahrenheit derGesezgebungen, wenn sie, um die Verarmung im Lande zu ver-mindern, statt die offenen unläugbaren Quellen derselben zu ver-nichten, die naturwidrigsten Mittel ergreifen. In Jnne erho-ben muß z. B., wer heurathen will, die Bewilligung dazu vomLandammann haben! Ja, im Jahr 1817 sollte sogar allen Ge-brechlichen und solchen Leuten, von denen nicht zu glauben war,daß sie Weib und Kind ernähren könnten, das Heurathen gänzlichverboten werden. Des Volkes gesunder Menschenverstand aber wi-dersezte sich dem naturwidrigen Vorschlage.

Vorzeiten war das Appenzellerland, nachdem es sich von derHerrschaft der St. Galler Acbte losgerissen hatte, ein einzigerStaat gewesen. Erst die Zeiten der Kirchenreformation zerrissenes in ein doppeltes Gemeinwesen. In den innern Rhoden hattendie Katholiken Oberhand; die evangelischen in den äußern. Jenegestatteten den Reformirten keinen Gottesdienst mehr bei sich;zwangen sie znm Verkauf ihrer Güter und zum Auswandern nachden äußern Rhoden; in diesen brauchte mau Gegenrecht. So er-folgte endlich vollständige Theilung des Landes (im Jahr 1597),wie sie noch jetzt besteht. Nichts beweist die gegenseitige Erbitte-rung der katholischen und evangelischen Appenzeller damaliger Tagesv lebhaft, als folgender Zug. Ein Mann der Gemeinde Urnäschhatte einst, aus den italienischen Feldzügen, das Gemälde vom