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gen und Titel, Nahrung findet, da wird derimmer bescheidene wahre Eifer zurück stehen.
Alles dies würde auch bei Anordnung vonWahlen zu Steuer- und SchuldenKommissarienwohl zu erwägen sein. Gegen Ständische Ad-ministrazion und Exekuzion erklärt sich der Ver-fasser mit Recht, sobald sie einseitig ist. Auf diedurch das neuere Gesetz bestimmte ZuordnungStändischer Mitglieder bei den Regierungen paßtdies nicht. Sie erscheint als eine wohlwollendeBildungsanstalt und Maßregel zur baldigen Ver-tretung des Volkes bei der Verwaltung.
Ueber den Nutzen der Veräußerung derDomänen haben wir Erfahrungen, die uns nä-her liegen als die Vrittischen. Die Befolgungdieses Grundsatzes, und die Dismembrazion dergroßen Güter wobei die Erbunterthänigkeit längstverschwunden war, hat in Franken, Schwabenund am Rhein einen Gewerbsfleiß und Wohl-stand hervorgebracht, den selbst die dort fast 20Jahre daurenden Kriegslasten nicht haben ver-nichten können. — Ueber die Forsten äußert sichder Verfasser nicht insbesondere. I» der kleinenSchrift: „Ideen über Finanzverbesserunge»(Tübingen bei Cotta 1808)," habe ich mich ge-gen deren allgemeine Veräußerung erklärt. Soeilig ich auch diese kleine Gelegenheitsschrift zu