— 271 "größten Lasten geholfen; die andere hat Schul-den contrahirt, und Anfangs ein leichteres Ue-bel getragen, muß aber deshalb von Rechtswe-gen auch länger und mehr bezahlen.
Z. Erst wenn eine Vergleichung der Princi-pien, der Verhältnißmäßigkeit aller Lasten, derBeschwernisse bis in's Einzelne hinab zu Stan-de gebracht ist, und wenn dann die Kräfte derProvinzen gleich-vollständig nachgewiesen sind:läßt sich bestimmen, ob eine oder die andere der-selben, und welche, prägravirt ist. Da aber die-se Voraussetzungen unausfüyrbuc erscheinen, sobleibt nichts übrig, als daß jede Provinz ihreSchulden allein trägt.
-s. Leichtfinnige Uebernahme der Provinzial-Schulden als Gesammtfchulden führt dahin, daßdesto unverantwortlicher gewirthschaftet wird,weil man sich auf das Ganze verläßt. Schonzeht muß jede Provinz für die Fehler haften,welche ihre Administratoren begangen haben, da-mit künftig ordentlichere und klügere Maßregelngetroffen werden.
Zur Widerlegung dieser Gründe läßt sich be-haupten :