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so gilt doch, bei veränderter Gerichtsverfassungund Beweisführung, die Behauptung eigentlichnur für unsre, nicht für jene Zeit: dagegenkönnte wohl, mit wenigen Modificationen, dieApograuhe noch jetzt anwendbar seyn.
Man kann Jedem das Recht der Denuncia-tion, und großen Vortheil ans dem Beweise, zu-gestehen; dagegen aber ihn hart bestrafen, wenner nicht im Stande ist, seine Anklage durchzu-führen. Nur muß, um nicht unzählige Beschwer-den aufzuregen, festgesetzt werden, daß die De-nunciation nie auf ei» geringeres verheimlichtesQuantum, als ein Zehntel des Einkommens, ge-hen dürfe.
Aus der Trennung des Schuldenwefens derChurmark von dem Schuldenwesen der übrigenProvinzen und der'Stadt Berlin, haben sich indie Vorschläge über den Ort, wo die einzelnenZiveige des Einkommens zu besteuern seyn möch-ten, vielfache Jnconsequenzen eingefchlichen. JedeParrhei sucht an sich zu ziehen, ihre Ansprücheüber Gut und Person bis in Ewigkeit und bisan's Ende der Welt auszudehnen; wobei man