Thlr. ic> gr. beträgt: so ergiebt sich, daß diehöchste Preussische Steuer, selbst mir Hinzurech-nung des Zolls, der Brittischen niedrigsten nochnicht gleich kommt. Zum Vranntweinbrennenim Lande zahlt der
Scheffel Weizen .... 21 gr. —pf.
— Roggen .... 16 — 4 —
— Gersie . . . . 14
mit Ausschluß des UebertragS von 3 gr. für denThaler. Hierbei wird angenommen, daß von
1 Scheffel Weizen ..... ig Quart— — Roggen . ^ . 14 —,— — Gerste ..... 12 —Branntwein zu 3 Grad Stärke gezogen werde».Der Desiillarör wird nicht besonders besteuert.Die Anlage IV. zeigt wiederum, welche andereAbgaben noch außerdem dies Gewerbe treffen;die Vergleichung mir Größbrittanien ergiebr, be-sonders wegen der hohen Malztaxe, dort eineweit höhere Besteuerung, als bei uns. Bei derAusfuhr zahlt der inländische Branntwein hiernur sehr geringe Zollabgaben; wegen der Voni-sscarion des aus den Städten nach dem Aus-