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Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer : Dargestellt, mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen
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und alle indirecten Abgaben gesagt worden ist,weil unten, bei Gelegenheit der Landtaxe, dar-über noch Einiges erwähnt werden muß. Hierbeschränke ich mich auf die Zusammensrellung derBrimschen und der hiesigen Einrichtungen. Jenescheinen, in Absicht der Controllen und der stetenAufsicht über die Gewerbe, noch schwieriger, assdiese; so daß man kaum begreift, wie ohne sehrgroße Administrations - Kosten und eine unend-liche Zahl von Officianten die gesetzlichen Be-stimmungen zur Ausführung kommen können.Personen die sich an Ort und Stelle genauerunterrichtet haben, versichern indeß das Gegen-theil; und mir scheinen zwei Umstände diese Be-hauptung zu unterstützen:

1. Die den Officianten fast allgemein ertheilteErlaubniß, mit dem Gewerbtreibenden,nach gehöriger Prüfung, einen Vergleichüber eine bestimmte Summe zu treffen;

2. der bessere, zu Unterschleifen weniger ge-neigte Sinn des für öffentliche Angelegen-heiten lebendiger!!, reichern, sich selbst be-steuernden Volkes.