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Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer : Dargestellt, mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen
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rücken. In einem solchen Falle wird durch neueWahl die Anzahl der Stellvertreter ergänzt;bei dringenden Fällen können sie selbst aus be-nachbarten Districten genommen werden, da dieQuallfication mehr entscheidet, als der Wohnort.Wenn bei der General-Zusammenkunft die Wah-len nicht in der gehörigen Frist erfolgt sind, so ge-schieht das Nöthige in den Districts-Versamm-lungen von den Commissarien für die Landtaxe.Nur lvo die Zahl der an den letztern Theil neh-menden Personen zu gering ist, müsse» General-Versammlungen gehalten werden. Haben dieCommissarien für die Einkommensteuer sich nichtdurch eigene Wahl für das nächste Jahr ersetzt,haben auch die Commissarien der Landtare vonihrem Rechte, dann einzuwirken, keinen Ge-brauch gemacht, oder weigern sich die Erwählten,das Amt zu übernehmen: so erfolgt auf die An-zeige der Sherifs der Grafschaft, oder der erstenMagistratsperson der Stadt, die Ernennung vonder höchsten Finanz-Behörde. In der Regel istdas platte Land in Absicht der Administrationdieser Steuer nicht von den Städten geschieden;