und Verlust des Amtes. Die schwerere Crimüual-Strafe, selbst gegen bloße Mitwisser oderHelfer, tritt hinzu, wenn Geld oder Geldes-werth dabei untergeschlagen worden ist. Einhalbes Loth oder Z Unze ist das Gewicht eineseinfachen, Z Unze eines doppelten, H Unze einesdreifachen Briefes, und so fort in steigendemVerhältniß. Das Porto beträgt fürs) einen einfachen Brief auf iZ Meilen Z U.
Zo5»80
4
5
6
120
b) einen doppelten iZ
7U.f.w
30Zo8c>
6
8
120
c) einen dreifachen iZ
is. —I 2 U.f.wyä.
Z0 - IS.—
Zo - 1 Z80 - I 6
is. —
120 - I 9 U.f.w.