Die große Veränderung in der Verfassungdes deutschen Reichs fühlte, ausser den geist-lichen Fürsten, niemand empfindlicher, alsdie bisherige Reichsritterschaft. Noch durchdas Reichsgutachten (vom 24. Marz 180z)war ihr die Neichsunmitteibartcit von neuenfeyerlich bestätigt worden. Dadurch ließ sichjedoch der Kurfürst von Bayern nicht abhal-ten, alle ritterschaftlichen Besitzungen, dieinnerhalb des wirzburgischen und bambergi,schon Gebiethes lagen, (Nov. i8oz) seinerHoheit zu unterwerfen. Die Reichsritter-schaft, auf deren Vorstellungen nicht geachtetwurde, bath den Kaiser Franz um seinenSchutz. Dieser ermahnte zwar den Kurfür-sten, von seinem Verfahren abzustehen; diestwirkte jedoch so wenig, daß vielmehr auchandre Fürsten, als Oranien - Fulda, Kurhes-sen, Hessen-Darmstadt, Nassau u. a. m.diesem Veysptele folgten.
Oestreich selbst tröstete sich, für die durchden unglücklichen Krieg verlohnten Länderund Geldsummen, durch die Vermehrungseiner Staatseinkünfte um z Millionen Gul,den. Diese war um so nöthiger, je höher
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