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ganze Lebenszeit, der besonder» Aufsicht derRegierung unterworfen scyn. Die Gücer,die sich unter der Anordnung der Nationbefanden, wurden ihnen, mit Ausnahmeder Waldungen und des Antheils an großenund schiffbaren Kanälen, zurückgegeben;aber ihre Schuidfordcrungen an den Schatzdes Staates fielen weg. Taufende segnetenjetzt die wohilhättge Anordnung des erstenConsuls. Dagegen wurden die Feind- bestselben allmähitg aus dem Tribunale entfernt.Ihre Emfernung bewirkte schon die bloßeAusstreichung ihrer Namen aus dem Ver,zeichnisse der Mitglieder. Eine von den Amstalten, durch welche Bonaparle setner Ne«gicrung ein monarchischeres Ansehn gab, wardie Errichtung der Ehrenlegion (15. May1802). Ein neuer Ritterorden mit Lommamdeurs, Officieren, Lcgionarten, die, von denGütern des Staates, gewisse Einkünfte zie-hen. Der Legionär bekömmt jährlich 250,der Oss.cter 1020, der Commandcur 2000,jeder Oberbeamte 5000 Franken. Da dieserOrden mit den Einrichtungen des chemali-gen Adels so viel Aehnlichkeit hat, so wurdeer mit fast allgemeinem Unwillen aufgenom-men.