Druckschrift 
21 (1809)
Entstehung
Seite
128
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Republik i) in die gesetzgebende, 2) in diepollziehende, ab. Jene theiltcn der Rathder Alrcn, und der Rath der Fünfhundert.Die Mitglieder des Raths der Alten, 250,durften nicht jünger als 40 Jahre seyn. InHeyden Rathen sollte jährlich ein Drittel Glic«der neu gewählt werden. Die vollziehendeGewalt kam in die Hände eines aus fünfGliedern bestehenden Dircctoriums, die das4ote Jahr zurückgelegt haben mußten. Je«des Jahr gieng einer von ihnen ab. Sieverwalteten die Stelle des Präsidenten nachder Reihe ; jeder drei) Monathe lang. Vonihnen hieng die Ernennung der 6 Staats«minister, und der Obergenerai- ab. Siehatten ihre eigne Wache; ihre glänzendeStaatskleidung. Der Gehalt ciucs Dire«ctors wurde zu 10,222 Eenrner Weizen be,stimmt. Ein Minister sollte halb so viel de«kommen. Um einer neuen Revolution vor«zubeugen, hatte der Couvent (22. Aug.) fest«gesetzt, daß, so wie bey der gefetzgebendenVersammlung jahrlich nur ein Drittel neugewählt, auch der Couvent nur um ein Drit«tel vermindert werden sollte. Es blieben al«so zwey Drittel der Cvnvsntsglieder. Da«

durch