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in der Schweitz, nicht so wie in Deutschland,Veränderungen in der Regiernngsvcrsastunghervor. Asich gewann durch dieselbe dieObrigkeit, selbst wenn sie aristokratisch war,sehr wenig, oder gar nichts; denn die Gn-rher, die man den Stiftern 'und Älösternwegnahm, musten zum Besten des. Volkesverwendet werden. Wenn die Reformationaber auch für die Negierungsverfassung derSchweitz gleichgültig blieb, so war sie esnicht für die Ruhe derselben. Die Verschie-denheit der Ncligionsuicynungcn zündetevielmehr schon gleich bey ihrem Ursprüngeein KricgSfcncr an *), und jetzt ward ebendieselbe von Spanien benutzt, um den Grau-bündncrn daS Veltlin, und die GrafschaftWorms, zu einreisten. Diese Heyden kleinenLander hatte (1512) der Herzog FranzSforza von Moyland den Graubüudnern fürden Beystand, den sie ihm zur Behauptungseines HcrzogthumS leisteten, völlig abge-treten. 'Der König Franz I genehmigtedies zwar; jedoch unter der Bedingung,daß Frankreich ausschließlich das Recht dös
Durch-
') Thcil x, S. 54.