Druckschrift 
9 (1804)
Entstehung
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Der Kaiser hatte auf die Wahl der Bischöfewenig, und ans die Ernennung eines Pak-stcs, fast gar keinen Einfluß mehr. Dieletztrc war jetzt blvs in der Gewalt der Car-dinäle. Alexander III (st. 1181) setzte fest,das, zwei) Drittel ihrer Stimmen für dieMehrheit gelten sollte; auch schrieb er alleUmstände der Wahlfeycrlichkcit vor. Da esjedoch auch unter den Eardinälcn immerParlheyen gab, so fand der Kaiser manch-mahl Gelegenheit, einen seinen politischenAbsichten angemessenen Pabst wählen zu las-sen. Nach dem Muster des Cardinalscollc-ginms verwandelten sich auch die Geistlichen,die einen Bischof wählten, in geschlosseneGesellschaften, oder sogenannte Capitel. DieAdlichcn schlössen die Bürgerlichen von derAufnahme in die Domcapitel immer mehraus, und endlich konnte nur einer, der 8oder 16 Ahnen zählte, auf eine Domherren-stelle Anspruch machen.

Das Vergnügen des Adels, im aus-schließenden Besitze der bischöflichen Würdenzu scyn, wurde ihnen auf der andern Seiredurch die immer mehr um sich greifenden

An-